Distanzunterricht bis zum 12.02.2021

01.02.2021 - Allgemein

Liebe/r Auszubildende,
Liebe Schülerin,
Lieber Schüler, Liebe Eltern,
Sehr geehrte/r Ausbilder/in,

der Schulbetrieb am Adolf-Kolping-Berufskolleg wird bis zum 12. Februar 2021 als Distanzunterricht erfolgen. Die Ausnahmen in den Klassen der Ausbildungsvorbereitung sind mit der Bezirksregierung abgestimmt und betreffen die Klassen AV-4, IFK-1 und PK-1. Die Regelungen zur Aussetzung des Präsenzunterrichts sowie zur Erteilung des Distanzunterrichts gelten grundsätzlich weiterhin auch für alle Abschlussklassen. Der Distanzunterricht unterliegt den rechtlichen Vorgaben der Zweiten Verordnung zur befristeten Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen gemäß § 52 SchulG (DistanzunterrichtVO).

Klassenarbeiten und Klausuren

Klassenarbeiten und Klausuren sollen in der Zeit vom 1. bis zum 12. Februar 2021 grundsätzlich nicht geschrieben werden.

Schulische Nutzung der Schulgebäude

Die schulische Nutzung unseres Schulgebäudes und - geländes wird bis zum 14. Februar 2021 weitgehend untersagt bleiben. Von der Nutzung der Schulgebäude und dem damit verbundenen Betretungsverbot bleiben weiterhin insbesondere ausgenommen:

  • die Schulmitwirkung und damit die Sitzungen der Gremien und Konferenzen,
  • die zur Aufrechterhaltung des Schulbetriebs (Sekretariat, Instandhaltung und Gebäudereinigung) erforderlichen Tätigkeiten
  • die Anmeldungen an unseren Bildungsgängen für das Schuljahr 2021/22
  • Unterrichtspraktische Prüfungen im Rahmen der Lehrerausbildung bleiben möglich
  • Berufsabschlussprüfungen der Kammern bleiben ebenfalls möglich.

Bei allen Angeboten und Veranstaltungen in den Schulräumen müssen die Regeln der CoronaBetrVO für den Infektionsschutz strikt beachtet werden.

Schulische Unterstützungsangebote

Allen Schülerinnen und Schülern, die im Distanzunterricht zu Hause kein chancengerechtes und gleichwertiges Lernumfeld im Sinne von § 3 Abs. 7 der Verordnung zum Distanzunterricht vorfinden, bieten wir ein qualitativ gutes Unterstützungsangebot.

Sollte dieses bei Ihnen der Fall sein, setzen Sie sich bitte mit Ihrer Klassenleitung in Verbindung. Während der genannten schulischen Unterstützungsangebote findet kein zusätzlicher Präsenzunterricht statt. Vielmehr dienen die Angebote dazu, Schülerinnen und Schülern, die im häuslichen Umfeld keine angemessenen Lernbedingungen haben, die Erledigung ihrer Aufgaben in der Schule unter Aufsicht zu ermöglichen. Die Schülerinnen und Schüler nehmen also - auch wenn sie sich in der Schule befinden - an ihrem Distanzunterricht teil. Die Aufsicht wird durch unsere Schulsozialarbeiterinnen angeboten.

Die Regelungen rund um Rosenmontag
bleiben so wie zu Beginn des Schuljahres mitgeteilt und durch die Schulmitwirkung im Schuljahr 2019/20 beschlossen:

  • Am 11.02.2021(Altweiber) findet der Unterricht regulär nach Stundenplan statt.
  • Freitag, 12.02 bis einschließlich Dienstag, 16.02.2021 findet kein Unterricht statt!
  • Rosenmontag ist die Schule geschlossen.

Wie es dann ab dem 17.02. (Aschermittwoch) weitergeht, wird vermutlich in der kommenden 6. Kalenderwoche seitens des Ministeriums für Schule und Weiterbildung mitgeteilt. Wir halten Sie mit Hilfe unserer Homepage auf dem Laufenden.

Alles Gute und Gesundheit für das 2. Schulhalbjahr wünscht Ihnen,
Ihr Michael Helleberg